. Einleitung Am 7. 2.1992 wurde hier in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Dieser Vertrag setzte eine Entwicklung in Gang, aufgrund derer das Strafrecht nicht länger als allein nationale Angelegenheit betrachtet werden kann. Bewusst oder unbewusst wurden Schritte eingeleitet, die langfristig zu einem einheitlichen europäischen Strafrechtssystem führen könnten. Die Bedeutung, die diese fundamentale und strukturelle Verschiebung von der nationalen zur europäischen Ebene für Strafgesetzgebung, Strafrechtspolitik und Strafrechtswissenschaft hat, möchte ich an dieser Stelle näher darlegen.
Author(s): Prof. Dr. André Klip
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