¿Die fortschreitende Globalisierung schafft einen Handlungsbedarf, den die Einzelstaaten, auch Nationalstaaten genannt, allein nicht zu bewältigen vermögen. Schon Terrorismus, organisierte Kriminalität und staatenübergreifende Umweltbelastungen, ¿ ¿ sie alle drängen eine globale Rechtsordnung auf, ohne deshalb den Einzelstaaten alles Recht zu nehmen. In unserem Zeitalter der Globalisierung sind die beiden längst vertrauten Rechtsbereiche, das Staatsrecht und das Völkerrecht um Elemente eines Weltrechts und als Zwischenstufe um ein Recht von großregionalen Einheiten wie der Europäischen Union zu erweitern¿. Diese Perspektive, die Otfried Höffe in seinem Beitrag ¿Global durch die Globalisierung¿ eröffnet, gilt gleichermaßen für das Strafrecht.
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