Dieser kurze Beitrag behandelt die Frage, ob das Sondertribunal für den Irak (Iraqi Special Tribunal ¿ IST) die Befugnis hat, die Todesstrafe für die Taten auszusprechen, für deren Aburteilung es zuständig ist. Gegenwärtig ist, insbesondere nach der Wiedereinführung der Todesstrafe im Irak am 8. August 2004, unklar, ob diese Strafe gegen Saddam Hussein verhängt werden könnte, der vor dem IST zur Verantwortung gezogen werden soll. Die zeitliche Zuständigkeit des IST ist auf Taten beschränkt, die vor dem 1. Mai 2003 begangen wurden; Taten, die danach begangen wurden, können von ihm nicht abgeurteilt werden.
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