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Resumen de EuGH, 8.11.2005 - C-443/03 Leffler ./. Berlin Chemie AG. Zustellung eines nicht in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats abgefaßten Schriftstücks

Thomas Rauscher

  • Gegenstand des Urteils sind die Konsequenzen einer Zurückweisung der Zustellung durch den Adressaten, wenn das zuzustellende Schriftstück nicht in eine der in Art. 8 Abs. 1 EG-ZustellVO genannten Sprachen übersetzt ist. Der EuGH entscheidet sich für eine autonome Folgenbestimmung und ermöglicht die Heilung des Mangels durch "Übersendung" der geforderten Übersetzung, die "so schnell wie möglich" erfolgen muss. Das Urteil lässt für Thomas Rauscher (S. 251) zahlreiche Fragen offen, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung einer Heilung.


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