Der BGH hat das Veröffentlichungsverbot des Romans "Esra" von Maxim Biller bestätigt und den Romaninhalt als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung bewertet. Eva Inés Obergfell (S. 196) ordnet die Entscheidung in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein und stimmt ihr im Ergebnis zu
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