Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages dessen Beziehungen zur Staatsform sowie den tatsächlichen Anwendungsbereich des Vertrages. Daraus werden Folgerungen gezogen, die bei der Neugestaltung der Vertragsregelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigt werden sollten
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