Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Spannung zwischen dem auch für die europäische Gerichtsbarkeit geltenden Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung und rechtsstaatlich gebotener umfassender Justizgewährleistung bewältigt wird. Im Verhältnis zur nationalen Gerichtsbarkeit plädiert der EuGH für eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten, was für diese einen nicht unerheblichen Anpassungsdruck auslöst. Aber auch auf europäischer Ebene sind (etwa mit Blick auf die Rechtskraft) noch manche Fragen offen.
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