Mit seinem Beschluß nimmt der XII. Zivilsenat des BGH erstmals nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes (KindRG) am 1.7.1998 zu der umstrittenen Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen die Einwilligung eines nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption seines nichtehelichen Kindes vormundschaftsgerichtlich ersetzt werden kann. Martin Lipp (S. 96) stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu.
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