In seinen mit Spannung erwarteten Urteilen vom 25.10.2005 hat sich der EuGH insbesondere zu den gemeinschaftsrechtlich gebotenen Folgen eines Widerrufs des dem Direkterwerb einer Immobilie dienenden Realkreditvertrags geäußert. Mathias Habersack (S. 91) zeigt die Konsequenzen dieser Entscheidungen für das deutsche Recht auf.
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