Der Beitrag befasst sich mit den Folgen einer einstweiligen Anordnung des 2. Senats des BVerfG, welche die Rechtshilfe für die Zustellung einer hohen US-amerikanischen Schadensersatzklage untersagte. Er plädiert für eine Rückkehr zur Kooperation, wie sie der früheren Entscheidung des 1. Senats des BVerfG entspricht.
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