Ausgehend von dem Versuch des Gesetzgebers, mit dem Opferrechtsreformgesetz vom 24.6.2004 das Adhäsionsverfahren neu zu beleben, befasst sich der Beitrag mit den Fragen, die sich in der Praxis bei der Durchführung dieses Verfahrens stellen, und zeigt den Stellenwert, den es mit Blick auf die Aufgaben des Strafrechts heute im Strafprozess hat
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