Der Beitrag kritisiert die EuGH-Rechtsprechung zur Gewährung sozialer Leistungen für nicht erwerbstätige Unionsbürger, die dem geltenden Gemeinschaftsrecht widerspricht und an Stelle der vom Gemeinschaftsgesetzgeber festgelegten Voraussetzungen vage, für die Praxis unbrauchbare Kriterien postuliert, die letztlich auf einen demokratisch nicht ausreichend legitimierten Funktionswandel der Unionsbürgerschaft hinauslaufen
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