Vor der Perspektive einer sich immer mehr erweiternden, demnächst "grenzenlosen" Union stellt sich immer schärfer die Frage, ob sie noch über die innere Homogenität als Grundlage für die Akzeptanz des Europarechts durch die Unionsbürger als vorrangige Rechtsordnung innerstaatlicher Natur verfügt. Oder wird die EU allmählich zum "zweiten Europarat"?
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