Der BGH billigt die Verfahrensweise des Schwurgerichts, das die weitere Bescheidung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung wegen mißbräuchlicher Benutzung des Beweisantragsrechts abgelehnt hat. Gunnar Duttge (S. 1012) sieht das geltende Recht verletzt und macht einen Vorschlag de lege ferenda.
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