Während die Zahl der Restrukturierungssachen seit Inkrafttreten des StaRUG stetig steigt, fehlt es der Sanierungsmoderation nach §§ 94 ff. StaRUG bislang an Praxisrelevanz. Das Vorgehen des AG Halle (Saale), das im vergangenen Jahr in einer rechtshängigen Restrukturierungssache einen Sanierungsmoderator bestellt hat, wirft die Frage auf, ob die Sanierungsmoderation hier einen sinnvollen Anwendungsbereich haben kann. Der Beitrag untersucht, ob ein solches Vorgehen der Systematik des StaRUG gerecht wird und wie sich dies auf die Restrukturierung und insbesondere die anfallenden Kosten auswirkt.
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