Das BVerfG hat am 30.7.2024 über die höchst umstrittene Wahlrechtsreform der „Ampel-Koalition“ geurteilt. Das Gericht hat versucht, die Verkleinerung des Bundestages als Hauptanliegen der Reform zu erhalten und zugleich den Ausschluss kleiner Parteien zu verhindern. Dabei hat es jedoch manche verfassungsrechtlich zumindest ungewöhnlichen Wege beschritten
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