Die Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Hauptversammlung scheint auf den ersten Blick im Aktienrecht eindeutig geregelt. Gleichwohl gehört die Frage nach der (ungeschriebenen) Zuständigkeit der Hauptversammlung für Strukturmaßnahmen seit Jahrzehnten zu den umstrittensten Fragen des Gesellschaftsrechts. Der im Juni 2017 angekündigte Zusammenschluss der Linde AG und der US-amerikanischen Praxair Inc. hat diese Diskussion neu entfacht. Das LG München I hat in seinem Urteil jedoch die Vorstandskompetenzen gestärkt und entschieden, dass der Unternehmenszusammenschluss keiner gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung der Linde AG bedurfte.
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