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§ 154a StPO – Mittel effizienter Ermittlungen?

  • Autores: Ralf Möllmann, Hauke Lorenzen
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 8, 2018, págs. 331-332
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Das Wirtschaftsstrafrecht zeichnet sich häufig durch seine Komplexität aus. Nicht selten erwachsen aus zunächst einfachen Sachverhalten Umfangsverfahren. Um diese Fülle an Informationen sachgerecht bearbeiten zu können, bedienen sich Staatsanwaltschaften und Gerichte der §§ 154, 154a StPO. Dabei wird im Rahmen der Anwendung von § 154a StPO die Strafverfolgung innerhalb einer prozessualen Tat beschränkt. In der Anklageschrift wird diese Beschränkung im Anklagesatz lediglich mitgeteilt. Die Verfasser erörtern, ob dies mit dem Gesetz und der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Denn insbesondere die Rechtsprechung zur Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift spricht insoweit eine deutlich andere Sprache. Beachtet der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin diese Anforderungen nicht, könnte ein Nichteröffnungsbeschluss die Folge sein.


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