Die wesentlichen Änderungen des ARUG II nach den Empfehlungen des Rechtsausschusses: Weitere sozial- und ökopolitische Indienstnahme der AG, Höchstgrenzen für Vorstandsgehälter und Effektuierung des Aktionärsschutzes bei related party transactions
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Der Geheimnisschutz im Zivilprozess: Vom Gesetzgeber aus den Augen verloren?
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