Das Recht hat man zu kennen – Zum Vorsatz bei bußgeldbewehrten Verstößen im Kapitalmarktrecht
Lasse Dinter, Daniel David
págs. 893-900
Eintragung einer Ersatzfirma durch den Insolvenzverwalter ohne vorausgehende Satzungsänderung?
Dimitrios Linardatos
págs. 901-909
Die Firma bildet häufig den letzten verbliebenen relevanten Vermögenswert eines in die Insolvenz gefallenen Unternehmens. Der Insolvenzverwalter wird dann versuchen, die Firma möglichst effektiv zu verwerten. Die praktische Umsetzung gestaltet sich jedoch oft schwieriger als erwünscht. Der Beitrag behandelt einige Fragen, die mit der Verwertung der Firma zusammenhängen und insbesondere die Kompetenzen bei der Bildung und Eintragung der Ersatzfirma betreffen.
Christoph G. Paulus
págs. 910-911
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