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Lässt sich die durch Rundfunkgesetzgebung der Länder gebotene Auftragsfokussierung und Strukturoptimierung durch „klare Ansagen“ an und „Druck“ auf die Sender von Ministerpräsidenten und Regierungsbeamten ersetzen?

  • Autores: Hans-Günter Henneke
  • Localización: ZG : Zeitschrift für Gesetzgebung, ISSN 0179-4051, Vol. 38, Nº. 1, 2023
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Nachdem am 2.11.2022 die Regierungschefs der 16 Länder den 3. Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet haben und gegenwärtig das Zustimmungsverfahren in den Landesparlamenten läuft, damit die Neuregelung am 1.7.20203 in Kraft treten kann, mehren sich nicht nur die Stimmen von Ministerpräsidenten, für die kommende Beitragsperiode 2025 – 2028, für die das normativ vorgesehene Anmeldeverfahren seitens der Rundfunkanstalten ebenfalls gerade durchgeführt wird, eine Beitragserhöhung auszuschließen, auch übt die Rundfunkkommission der Länder mit „klaren Ansagen“ erheblichen „politischen Druck“ auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dahingehend aus, die für geboten erachteten Strukturreformen selbst vorzuschlagen, um so durch daran angepasste Beitragsanmeldungen die avisierte Beitragsstabilität über 2024 hinaus zu erreichen, ohne dass sich die Landesgesetzgeber dabei „die Finger schmutzig machen“ müssen. Dieses Vorgehen wirft aus Sicht eines langjährigen Gremienmitgliedes die zu erörternde Frage auf: „Wer verantwortet was?“


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