Künstliche Intelligenz kann zukünftig zur Steuerung des Straßenverkehrs eingesetzt werden. Ein solcher Einsatz hat das Potential, den Verkehr zugleich ökonomisch effizienter als auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten. In rechtlicher Hinsicht sind insbesondere Anforderungen des Datenschutzsrechts als auch spezifische Vorgaben für den vollständig automatisierten Erlass von Entscheidungen (z.B. § 35a VwVfG, § 22 DSGVO) zu beachten. Es zeigt sich, dass der Einsatz entsprechender Systeme in zulässiger Weise gestaltet werden kann, aber der parlamentarische Gesetzgeber zunächst eine spezifische Rechtsgrundlage für den Einsatz zu schaffen hat.
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