Hermann-Josef Blanke, Aimee Sander
Zugleich ein Vergleich mit anderen föderalen und präföderalen Staaten Die Pandemie hat den deutschen Verfassungsstaat vor Herausforderungen gestellt, die nicht nur die demokratische Legitimation staatlicher Entscheidungen in einer Krisensituation, sondern auch den föderalen Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sowie der darauf beruhenden Rechtsverordnungen betreffen. Während die Ungleichheiten bei der Umsetzung dieser Regelungen durch die Länder- trotz der grundsätzlichen Hochschätzung der Bundesstaatlichkeit in der Bevölkerung – zu Unzufriedenheit geführt haben, ist die wissenschaftliche Bewertung dieses Gesetzesvollzugs uneinheitlich. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Oktober 2021 deutlich gemacht, dass sie vom Bund eine enge Kooperation mit den Ländern bei der Erarbeitung einer umfassenden „Vorsorgestrategie für den Bevölkerungsschutz“ einschließlich „verlässlicher Regelungen zum innereuropäischen Grenzübertritt in Krisensituationen“ erwartet. Der Beitrag lenkt rechtsvergleichend den Blick auf die Maßnahmenbefugnisse in anderen bundes- und regionalstaatlichen Ordnungen unter den Bedingungen der pandemischen Krisenbewältigung und führt zu einer Momentaufnahme, die das staatsorganisationsrechtliche Kompetenzgefüge und seine teilweise Reformbedürftigkeit im Sinne einer stärkeren Abstimmung von Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern zu bestätigen scheint.
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