In der M&A-Praxis wird mittlerweile verbreitet eine W&I (Warranty and Indemnity)-Versicherung abgeschlossen. Sie dient in ihrer klassischen Ausgestaltung dazu, die vom Verkäufer dem Käufer gegebenen Garantien abzusichern. Im Rahmen von Post-M&A-Streitigkeiten richtet sich der Blick dann weniger auf den eigenen Vertragspartner als auf den Versicherer. Im Folgenden sollen einige wesentliche Rechtsfragen erörtert werden, welche mit diesem Versicherungsprodukt verbunden sind. Zudem werden alternative Konzeptionen und aktuelle Produktentwicklungen erörtert sowie Gestaltungsempfehlungen gegeben.
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