Am 11. 10. 2018 hat das BMJV den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vorgelegt. Darin finden sich erstmals eigenständige Regelungen für Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (Related Party Transactions). Der Beitrag unterzieht die entworfenen Vorschriften einer kritischen Analyse. Anwendungsbereich, Ausnahmeregelungen und Bekanntmachungspflicht geben wenig Grund zu klagen. Demgegenüber sollte die konkrete Ausgestaltung des Zustimmungsvorbehalts im Aufsichtsrat dringend überdacht werden.
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