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Resumen de Ahndungslücke durch das 1. FiMaNoG – das BVerfG weist den Weg zum EuGH

Christoph Rothenfusser

  • Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BGH, mit welchem er eine sog. Ahndungslücke in zentralen Bereichen des Kapitalmarktrechts als Folge einer Gesetzesänderung durch das 1. FiMaNoG verneint hat, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung des BVerfG enthält allerdings eine Art Gebrauchsanweisung, wie die Ahndungslücke bei den weiteren anhängigen Altfällen weiterhin gerügt und hierzu – ggf. auch unter erneuter Anrufung des BVerfG – eine Entscheidung durch den EuGH erzwungen werden kann.


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