Das Recht der Unternehmensinsolvenzen ist durch Interferenzen zweier Rechtsgebiete gezeichnet: des unternehmensrechtlich gedachten Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts, das sich erst in einem mühsamen Prozess aus dem reinen Schuldner-Gläubiger-Denken des alten Konkursrechts emanzipiert hat. Dieses Nebeneinander bringt unentwegt neue Koordinationsprobleme zutage, die sich in Konflikten und Inkonsistenzen niederschlagen. Der Beitrag entwirft das Bild eines durch Kompatibilitätsanliegen gekennzeichneten Unternehmens-Insolvenzrechts der Gegenwart.
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