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Resumen de Stimmrechtsvollmachten bei der GmbH oder GmbH & Co.: ein Formproblem?

Karsten Schmidt

  • Die Bedeutung der in § 47 Abs. 3 GmbHG enthaltenen Formvorschrift (Wirksamkeitsvoraussetzung oder bloße Legitimationsgrundlage?) ist Gegenstand eines bis heute noch offenen Streits. Dieser schlägt sich im gesellschaftsrechtlichen Alltag nicht durchgehend nieder. Die Einhaltung der Textform ist einfach. Auch pflegen Geschäftsführer (Versammlungsleiter) mit formlos erteilten Stimmrechtsvollmachten bei der Zulassung von Vertretern und bei der Mitzählung ihrer Stimmen im Einklang mit dem Gesellschafterkreis unbürokratisch umzugehen. Beide Beobachtungen lassen eine Entschärfung der Streitfrage erkennen. Dennoch bringt die Ungewissheit über die Gültigkeit formlos erteilter und mitgeteilter Stimmrechtsvollmachten unerquickliche Anfechtungsrisiken formeller Art mit sich, die sich durch sachgerechte Interpretation des § 47 Abs. 3 GmbHG minimieren lassen.


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