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Resumen de Kontrollfähigkeit und Angemessenheit AGB-mäßig vereinbarter Teil- und Zusatzentgelte im Bankwesen

Wolfgang Servatius

  • Der BGH entschied, dass AGB-mäßig vereinbarte Darlehensgebühren beim Bausparvertrag gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterlägen und im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam seien. Die Entscheidung ist im Ergebnis, nicht aber in der Begründung überzeugend im Hinblick auf die hierdurch bewirkte Festigung der durchaus in die Kritik geratenen Frage zur Kontrollfähigkeit von Bankentgelten (unten I). Die nunmehr verneinte Angemessenheit von Darlehensgebühren im Rahmen der Inhaltskontrolle ist jedoch zu apodiktisch, denn sie blendet die gebotene Kollektivbetrachtung des Bausparvertrags bei der Ermittlung des maßgeblichen gesetzlichen Leitbilds aus (unten II).


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