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Resumen de Tritt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zum 1.7.2016 wegen Untätigkeit des Gesetzgebers außer Vollzug?

Roman Seer

  • Während der Drucklegung dieser Ausgabe ereilte uns die Nachricht, dass sich die Große Koalition nun doch auf einen Kompromiss zur Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt haben soll. Allerdings wird der Deutsche Bundestag es nicht schaffen, die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, GmbHR 2015, 88 vorgegebene Frist für eine Neuregelung des ErbStG einzuhalten, erst recht dann nicht, wenn – was möglich erscheint – der Vermittlungsausschuss angerufen werden sollte (s. auch Wachter, GmbHR 2016, R193 f. – in dieser Ausgabe). Damit stellt sich die Frage nach der Rechtsfolge, falls das Änderungsgesetz erst nach dem 30.6.2016 beschlossen und mit Zustimmung des Bundesrates im BGBl. I verkündet wird. Bereits am 30.3.2016 hatte der Sprecher des BVerfG gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu behauptet, dass die Normen des ErbStG auch nach Ablauf des 30.6.2016 “erst einmal weiter anwendbar“ seien (FAZ v. 31.3.2016, S. 17). Dieser Beitrag fragt, ob diese Aussage richtig ist.


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