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Resumen de § 33 GWB und Private Enforcement auf vertraglicher Grundlage: Ein Beitrag zur Vielschichtigkeit des "Kartellprivatrechts"

Karsten Schmidt

  • Marktstarke Nachfrager - nicht selten auch Vertreter der öffentlichen Hand im Vergabewesen - haben begonnen, sich durch Einzelabreden oder in Allgemeinen Vertrags- oder Vergabebedingungen gegen Anbieterkartelle zu munitionieren. Diese "Privatisierung des Private Enforcement" wirft vertragsrechtliche, AGB-rechtliche und am Ende ihrerseits kartellrechtliche Zweifelsfragen auf.


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