In seiner jüngeren Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen des Familienrechts hat das BVerfG in unterschiedlichen Konstellationen eine eigenständige Grundrechtsposition der Kinder in Gestalt des sogenannten Grundrechts des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung hervorgehoben, an dem es einerseits gesetzliche Regelungen über die Zuweisung des Elternstatus und andererseits behördliche und gerichtliche Maßnahmen in Fällen eingeschränkten Pflege- und Erziehungsvermögens der Eltern gemessen hat. Der Beitrag systematisiert Grundrechtsdogmatik und Anwendungsfälle dieser Fortentwicklung der Rechtsprechung.
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