Das Verbot der Altersdiskriminierung ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der durch die RL 2000/78 konkretisiert wird - Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts steht der Nichtanrechnung von Beschäfti-gungszeiten jüngerer Arbeitnehmer bei der Kündigungsschutzfrist entgegen - "Kücükdeveci". (EuGH, 19.1.2010 - Rs. C-555/07)