Auf Vorschlag des BT-Rechtsausschusses bestimmt das MoMiG in § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG die �Anrechnung� des Wertes verdeckter Sacheinlagen auf die Bareinlageforderung, um die für Inferenten übermäßig nachteiligen Folgen verdeckter Sacheinlagen künftig zu vermeiden. Damit ist der Widerspruch im RegE MoMiG ausgeräumt, der zwar am Unterschied zwischen Bar- und Sacheinlage festhalten, die verdeckte Sacheinlage aber gleichwohl als Erfüllung der Bareinlageforderung gelten lassen wollte. Die Rechtsnatur der �Anrechnung� und deren Wirkungen sind bisher allerdings wenig geklärt. Abweichend von der von Maier-Reimer/Wenzel in ZIP 2008, 1449 vertretenen Ansicht, die die Anrechnung des Wertes der Sacheinlage auf die Bareinlageforderung als gesetzlich angeordnete Leistung an Erfüllungs statt versteht, spricht Verf. sich dafür aus, in ihr ein Rechtsinstitut zu sehen, das zu Gunsten des Inferenten für einen Ausgleich des GmbH-Vorteils aus der unwirksam gezahlten Bareinlage sorgen soll.
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