Die Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel in einem Verbrauchervertrag hat im Schrifttum einige Kritik erfahren. Gerald Mäsch (S. 359) hält diese in dogmatischer Hinsicht für verfehlt, sieht aber für den deutschen oder auch den europäischen Gesetzgeber Handlungsbedarf
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