Das BVerfG hat die kontrovers diskutierte Frage der Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests im Rahmen von Vaterschaftsanfechtungsklagen entschieden. Stephan Balthasar (S. 635) stimmt dem vom BVerfG formulierten Anspruch eines Vaters auf Überprüfung der Abstammung zu, hält aber die Argumentation des BVerfG zum sog. Anfangsverdacht und zu zivilprozessualen Verwertungsverboten für problematisch
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