Der BGH bringt Klarheit für mehrere bislang (auch und gerade zwischen dem II. und dem XI. Zivilsenat) streitige Fragen im Zusammenhang mit sog. "Schrottimmobilien". Das Urteil verringert die Aussichten von Anlegern, sich unter Berufung auf eine unwirksame Bevollmächtigung des beauftragten Treuhänders von ihrer Darlehensverpflichtung zu befreien. Boris Paal (S. 802) begrüßt, dass das Urteil die Grenzen von Rechtsscheinvollmachten auf die gesetzesdogmatischen Grundlagen zurückführt.
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