In seinem Urteil im "Fall Mannesmann" hält der BGH fest, dass die Gewährung "kompensationsloser Anerkennungsprämien" an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft durch deren Aufsichtsrat den objektiven Tatbestand der Untreue erfüllt. Joachim Vogel und Peter Hocke (S. 568) stimmen dem Urteil weitgehend zu und stellen Überlegungen zum weiteren Verfahren an
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