Guido Waßmuth, Alexander von Rummel
Die Frist zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie war bereits abgelaufen, als das Bundesjustizministerium im Februar 2023 einen bereits länger vorliegenden Referentenentwurf offiziell machte und im März 2023 einen Regierungsentwurf vorlegte. Auf dieser Grundlage ist nach einigen Änderungen am 7.7.2023 – eilig vor der parlamentarischen Sommerpause – das Gesetz verabschiedet worden. Eigentlich hätte es schon am 25.6.2023 in Kraft treten müssen. Der Beitrag stellt die Grundzüge des Gesetzes, prominente Last-Minute-Änderungen und sonstige Problempunkte vor.
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