Nach zahlreichen Anläufen auf europäischer Ebene ist als Kompromiss zwischen den teils recht unterschiedlichen Vorstellungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Frage, ob und wie die kollektivrechtlichen Vorgaben der Unterlassungsklagenrichtlinie 2009/22/EG weiterentwickelt werden sollten, am 4. 12. 2020 die RL (EU) 2020/1828 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Kernstück dieser Richtlinie ist die Erweiterung der unionsrechtlichen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes um Abhilfeklagen, mit denen Unternehmer zur Leistung verurteilt werden können. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie und einen Ausblick auf die bei der Richtlinienumsetzung in das deutsche Recht zu entscheidenden Fragen.
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