Peter Stelmaszczyk, Philipp Kienzle
Mit der Verabschiedung des EU-Company Law Package im Frühjahr 2019 hat der Unionsgesetzgeber einen wichtigen Schritt zur Anpassung des europäischen Gesellschaftsrechts an das digitale Zeitalter unternommen. Nun liegt der Ball bei den nationalen Gesetzgebern; sie müssen die Bestimmungen der Digitalisierungsrichtlinie innerhalb kurzer Frist in nationales Recht umsetzen. Nachdem das BMJV am 18. 12. 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vorgelegt hatte, wurde der Gesetzentwurf bereits am 10. 2. 2021 mit wenigen – jedoch bedeutsamen – Änderungen durch das Bundeskabinett beschlossen. Erklärtes Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch im ersten Halbjahr 2021 – und damit rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode des 19. Deutschen Bundestags – abzuschließen. Der Beitrag stellt die Neuregelungen für die Online-Gründung von GmbH und die Online-Verfahren für Registeranmeldungen nach dem Regierungsentwurf unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vor.
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