Der Beitrag befasst sich zunächst mit der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit solcher Verträge. Der Verfasser verlangt dafür die Zustimmung aller Gesellschafter und die Einhaltung der Schriftform. Sodann plädiert er für die Eintragung der Betriebsführungsverträge im Handelsregister und hält sie – entgegen der herrschenden Meinung – für deren Wirksamkeitsvoraussetzung.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados