Am 1. 1. 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Die Neuregelungen betreffen u. a. die Vorstandsvergütung. Der Beitrag untersucht, ob und wie Clawbacks berücksichtigt wurden und inwiefern noch weiterer Handlungsbedarf zur Stärkung der Aktionärsrechte besteht.
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