París, Francia
Am 12. 12. 2019 wurde die neue Umwandlungsrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit werden zum einen die bestehenden EU-Vorgaben für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert. Zum anderen werden erstmals einheitliche Unionsregelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und Formwechsel geschaffen. Die Richtlinie tritt am 1. 1. 2020 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 31. 1. 2023 umgesetzt werden. Der vorliegende Beitrag stellt die materiellen Bestimmungen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern vor.
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