Seit Jahren bemühen sich der deutsche Gesetzgeber und das wissenschaftliche Schrifttum darum, die Hauptversammlungspräsenz zu erhöhen und damit zugleich auch den Gedanken der Aktionärsdemokratie zu stärken. Im Jahr 2012 hat ein einziges Urteil des OLG Köln zu einer auf den ersten Blick eher randständig erscheinenden Fragestellung genügt, um all diese Bemühungen zu konterkarieren und die Präsenz auf deutschen Hauptversammlungen dramatisch einbrechen zu lassen. Die Feststellung des OLG Köln, dass auch der Legitimationsaktionär kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten unterliege, hat gerade bei ausländischen Aktionären eine derartige Verunsicherung ausgelöst, dass sie im Folgejahr in großer Zahl den Hauptversammlungen fern geblieben sind. Dieser bedenklichen Entwicklung wollte der deutsche Gesetzgeber nicht mehr länger tatenlos zusehen und hat sich deshalb entschlossen, im Zuge des geplanten Kleinanlegerschutzgesetzes der Lesart des OLG Köln legislativ entgegenzutreten. Der folgende Beitrag misst die konkrete Reichweite dieser Maßnahme aus.
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