Mit der Privatisierung von Staatsaufgaben entstehen vor allem in Bahnhöfen und Flughäfen privatisierte öffentliche Räume. In Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des BGH zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf dem Frankfurter Flughafen werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen entfaltet, die an die Hausordnungen privatisierter öffentlicher Räume zu stellen sind.
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