Der BGH sieht einen Hauptversammlungsbeschluss, der bei andauernder Ertragslosigkeit der AG einen sog. Nullausgleich vorsieht, grundsätzlich als wirksam an. Uwe Hüffer (S. 151) stimmt der Entscheidung in Ergebnis und Begründung zu und weist auf ihre weitergehende Bedeutung hin.
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