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Resumen de Die Europäisierung des Strafrechts aus der polnischen Sicht

Andrzej Zoll

  • Es würde den Rahmen dieses Referats sprengen, wollte man ausführlich die Strafrechtsinstitute in vergleichender Sicht darstellen. Von Bedeutung kann, wie mir scheint, eine Darstellung der wichtigsten Ausgangspunkte für eine Debatte über die Annäherung der Strafbarkeitsgrundsätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein. Die Frage, ob dies überhaupt möglich sei, war bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Überlegungen. Seit 1991 fanden in Deutschland mindestens vier große Konferenzen zu diesem Thema statt. Und wie es bei solchen Fragen nicht selten der Fall ist, gingen die Meinungen zu einer möglichen Annäherung im Allgemeinen, und zur Notwendigkeit eines europäischen Strafrechts im Sinne einer supranationalen Strafrechtsordnung im Besonderen stark auseinander, und sind nach wie vor geteilt. Es besteht heute kein Zweifel darüber, dass ein europäisches Wirtschaftsrecht bereits Tatsache ist, dass an einem europäischen Verwaltungsrecht gearbeitet wird, dass für die Schaffung des europäischen Zivilrechts sehr viel getan wurde. Warum kommt es also dann zu Bedenken, wenn von einem europäischen Strafrecht die Rede ist? Es wird oft betont, dass es gerade das Strafrecht sei, in dem die Souveränität eines Staates im höchsten Grad zum Ausdruck kommt. In dem Recht zu strafen, d.h. zu bestimmen, welche Verhaltensweisen auf dem jeweiligen Gebiet strafwürdig zu sein haben, und welche Strafen für solche Verhaltensweisen vorzusehen sind, kommt die Souveränität eines Staates am deutlichsten zum Ausdruck.

    Author(s): Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andrzej Zoll


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