Stadtkreis Mannheim, Alemania
Der Beitrag befasst sich mit einem speziellen Aspekt des § 129 InsO, nämlich ob im Falle einer Vorleistung des Schuldners eine Gläubigerbenachteiligung eingreift, wenn die Gegenleistung des Anfechtungsgegners vor Verfahrenseröffnung untergeht. In diesem Zusammenhang wird die Unterscheidung der unmittelbaren und der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung aufgezeigt. Auch § 64 GmbHG a.F. wird in die Prüfung einbezogen.
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